Bis zu 600 Euro pro Jahr und Beschäftigten zur Prävention

Langes Sitzen am Schreibtisch, Einräumen schwerer Lasten in Regale, Bewegen von alten und kranken Menschen, Schichtarbeit und damit verbundene Stresssymptome, ungesundes Kantinenessen, schlechtes Demografie- Management in Betrieben, das zu Unstimmigkeiten unter Mitarbeitern und somit Stress führt. Die Liste ist lange, die zu gesundheitlichen Beschwerden führen kann.

Um Krankheitsrisiken zu verhindern oder vermindern sieht das Bundesgesundheitsministerium daher vor, gesundheitsfördernde Maßnahmen in Betrieben zu unterstützen.

Im Januar 2020 wurde der Freibetrag für Arbeitgeber von 500 auf 600 Euro angehoben. Das bedeutet, Arbeitgeber haben die Möglichkeit, ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Maßnahmen zu ermöglichen, die dem Erhalt der Gesundheit dienlich sind. Diese werden jährlich mit 600 Euro pro Mitarbeiter unterstützt, ohne dies als geldwerten Vorteil versteuern zu müssen.

Was ist betriebliche Gesundheitsförderung?

Zur betrieblichen Gesundheitsförderung gehören Maßnahmen, die unter Berücksichtigung der Qualität, Zweckbindung und zielgerichtet den Anforderungen der §§ 20 und 20b des Sozialgesetzbuches entsprechen (www.sozialgesetzbuch-sgb.de).

Das Bundesgesundheitsministerium sieht hierfür folgende Oberthemen vor:

  • Rückengesundheit und arbeitsbedingte körperliche Belastungen
  • Ernährung/ betriebliche Verpflegung
  • Stress
  • Rauchfreiheit im Betrieb
  • Suchtmittelkonsum

Seit Januar 2019 ist für betriebliche Präventivmaßnahmen im Sinne der Verhaltensprävention eine Zertifizierung notwendig. Das bedeutet, dass nur die von der Zentralen Prüfstelle für Prävention (ZPP) zertifizierten Maßnahmen von der Steuerbefreiung profitieren.

Was zählt zur betrieblichen Gesundheitsförderung?

Zum einen zählen hierzu Maßnahmen im Sinne der Verhaltensprävention, wie z.B. Ernährungskurse, Rückenkurse, Entspannungskurse, Yoga. Kurse also, die das Verhalten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bezüglich Rückengesundheit, Ausdauer, Herz- Kreislauf- Stärkung, Ernährung, Entspannung, etc. schulen sollen.

Außerdem gehören zur Gesundheitsförderung auch solche Maßnahmen, die die Arbeitsbedingungen unter die Lupe nehmen, wie z.B. Maßnahmen gegen Mobbing, Mitarbeiterführung, Kurse zu Themen der Führungskompetenz oder transparenten Kommunikation, Gestaltung des Arbeitsplatzes, etc.

Maßnahmen, die ausschließlich der Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszustandes zuträglich sind, zählen nicht dazu (Massagen, Mitgliedschaft im Fitnessstudio, etc.)

Wer entscheidet, welche Maßnahme ergriffen wird?

Generell kann gesagt werden, dass sowohl vom Arbeitnehmer/ der Arbeitnehmerin beschaffte Präventionskurse, die den Anforderungen entsprechen ergriffen werden können, als auch die vom Arbeitgeber/der Arbeitgeberin vermittelten Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung.

Was bedeutet das für Arbeitnehmerinnen/ Arbeitnehmer?

Sie, als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer haben die Möglichkeit an Kursen teilzunehmen, die den Anforderungen der Zentralen Prüfstelle für Prävention entsprechen. Die Kosten hierfür kann entweder Ihr Arbeitgeber übernehmen oder Sie selbst als gesetzlich Krankenversicherter lassen sich von Ihrer Krankenkasse die Kosten für die Maßnahme erstatten. Präventive Maßnahmen, die von der ZPP zertifiziert wurden, finden Sie entweder auf der Homepage Ihrer Krankenkasse oder unter www.zentrale-pruefstelle-praevention.de. Über die Suchmaske finden Sie hier Anbieter solcher Kurse in Ihrer Nähe.

Als betriebliche Gesundheitsförderung können Sie aber auch an Kursen teilnehmen, die Ihre Arbeitgeberin/ Ihr Arbeitgeber anbietet (z.B. Yogakurse für Mitarbeiter, „Aktive Mittagspause“). Diese Maßnahmen müssen nicht in Ihre Arbeitszeit fallen.

Doppelförderungen durch Ihre Krankenkasse und Arbeitgeber/in sind nicht zulässig.

Worin liegt der Unterschied zwischen Erstattung durch die Kassen und betrieblicher Gesundheitsförderung?

Vereinfacht gesagt, erstatten die Krankenkassen die Gebühren von Präventivkursen nur zweimal im Jahr. Das bedeutet, wenn Sie in einem Jahr an einem zertifizierten Rückenkurs und an einem zertifizierten Walkingkurs teilnehmen, erstattet Ihre Krankenkasse im selben Jahr nicht noch einen weiteren Präventionskurs.

Die arbeitgebergeförderten Leistungen fallen allerdings nicht unter diese Regelung. Hier gilt, dass die von der Arbeitgeberin/dem Arbeitgeber beschafften Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung steuerbegünstigt sind, die den Maßnahmen in Bezug auf „Gesundheitsförderlichen Arbeits- und Lebensstil“ entsprechen.

(Mehr Info hierzu auf: www.gkv-spitzenverband.de)

Was bedeutet das für Arbeitgeberinnen/ Arbeitgeber?

Sie, als Arbeitgeber haben die Möglichkeit im Hinblick auf die Gesundheitsförderung und Gesundheitserhaltung Ihrer Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter Maßnahmen im Sinne der betrieblichen Gesundheitsförderung der verhaltensbezogenen Prävention (Ernährungskurse, Rückenkurse, etc.) anzubieten. Jährlich stehen Ihnen hierfür 600 Euro steuerfrei pro Mitarbeiter/in zur Verfügung. Sollten Sie sich nicht sicher sein, welche Maßnahme steuerfrei zugewendet werden kann, können Sie dies beim dem für Sie zuständigen Betriebsstättenfinanzamt erfragen.

Außerdem können neben diesen Leistungen auch Maßnahmen von der Steuer befreit werden, wenn sie überwiegend im eigenen Interesse des Betriebs ergriffen werden. Hierzu gehören zum Beispiel Fortbildungen von Mitarbeitern zur Gesundheitsprävention, Mitarbeiterführung, Innerbetrieblichen Kommunikation, Arbeitsplatzanalysen etc. Für diese Maßnahmen existiert kein Zertifizierungssystem.

Wer profitiert?

Als Arbeitnehmerin/ Arbeitnehmer profitieren Sie von einem großen Angebot an Kursen, die Ihrer Work- Life- Balance und somit Ihrer Gesundheit zuträglich sind.

Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber können so zur Gesundheit und Motivation Ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beitragen und so das Klima am Arbeitsplatz verbessern und Gesundheitsressourcen aufzubauen. Krankmeldungen können reduziert werden und gesundheitliche Risiken, die durch die Arbeit entstehen können vermindert werden.

Fazit

Letzen Endes ermöglicht die betriebliche Gesundheitsförderung eine Verbesserung der Lebensqualität, wenn man bedenkt, wieviel Lebenszeit man an seinem Arbeitsplatz verbringt. Nutzen Sie als Arbeitnehmer/in und Arbeitgeber/in die Möglichkeiten, der betrieblichen Gesundheitsförderung.

Hilfreiche Webadressen zum Thema „Betriebliche Gesundheitsförderung“:

www.gkv-spitzenverband.de/krankenversicherung/praevention_selbsthilfe_beratung/praevention_und_bgf/bgf/BGF_s.jsp

www.bundesgesundheitsministerium.de

www.zentrale-pruefstelle-praevention.de

Quelle: Bundesgesundheitsministerium, Verband Physikalische Therapie VPT

Text: Christina Sattler

Bild: Pixabay

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